
Herzlich Willkommen bei Ihrer Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht in Karlsruhe!
Ihr Ansprechpartner: Marc-Philipp Lücke – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht in Karlsruhe.
Als Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht berät Herr Lücke seit über 5 Jahren zu sämtlichen Fragen des Insolvenz- und Sanierungsrechts. Er wird regelmäßig von Insolvenzgerichten zum Insolvenzverwalter in Regel-, Nachlass- und Verbraucherinsolvenzverfahren sowie als Gutachter bestellt.
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Nehmen Sie Kontakt mit unserem Team auf: Für eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch unter 0721 / 984820 kontaktieren. Alternativ schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir nehmen zeitnah mit Ihnen Kontakt auf und vereinbaren einen Termin.

Schnellzugriffe:
Direkt zum (GIS): www.meine-forderung.info/lueckeundpartner
Zugang zum Gläubigerinformationssystem (GIS):
Nachfolgend können Sie Ihre Forderungen online anmelden oder rund um die Uhr Informationen zum Sachstand und zu Ihren Forderungen abrufen:
www.meine-forderung.info/lueckeundpartner
In den von uns betreuten Insolvenzverfahren nutzen wir für die Information der Verfahrensbeteiligten das InsoWeb. Im InsoWeb können Sie sich die verfahrensbezogenen Beschlüsse des Insolvenzgerichts herunterladen, Ihre Forderungen anmelden, Rund-um-die-Uhr Sachstandsinformationen einsehen und informatorische Tabellenauszüge zu den von Ihnen angemedeten Forderungen herunterladen.
Hinweis: Nicht alle von uns betreuten Insolvenzen sind im InsoWeb sichtbar aufgelistet. Zu den von uns in das InsoWeb eingestellten aber nicht sichtbar gelisteten Verfahren gelangen Sie nach Eingabe Ihres Zugangscodes, den Sie als Verfahrensbeteiligter bereits erhalten haben oder erforderlichenfalls bei uns anfordern können.
Allgemeine Hinweise zu Anfragen in laufenden Insolvenzverfahren:
Gemäß den Regelungen der Insolvenzordnung haben die Gläubiger eines Insolvenzverfahrens das Recht sich über den Stand des Insolvenzverfahrens zu informieren. Dies kann ausschließlich über eine persönliche Akteneinsicht beim Insolvenzgericht erfolgen. Telefonische oder schriftliche Auskünfte können auf Grund der großen Menge der an den Insolvenzverfahren Beteiligten weder durch das Insolvenzgericht, noch durch den Insolvenzverwalter gegeben werden. Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis.
Um Sie dennoch über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens zu informieren, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Informationen online abzurufen. Diese Möglichkeit besteht ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Hierzu teilen wir allen uns bekannten Gläubigern bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Zugangs-PIN mit. Mit diesem können sie Ihre Forderung anmelden und die dem Insolvenzgericht regelmäßig übersandten Berichte einsehen.
Diese werden nach dem Berichts- und Prüfungstermin am Anfang des Insolvenzverfahrens und danach je nach Verfahren in halbjährlichen bis jährlichen Abständen eingestellt. Wir bitten Sie von schriftlichen oder telefonischen Sachstandsanfragen abzusehen. Falls Ihnen kein Zugangs-PIN mitgeteilt wurde, fordern Sie diesen schriftlich oder per E-Mail unter Nachweis Ihrer Gläubigerstellung bei uns an. Sollte einmal ein Bericht nach Ablauf der üblichen Zeiten nicht online verfügbar sein, bitten wir Sie uns hierauf per E-Mail aufmerksam zu machen.
Sollten Sie darüberhinausgehende wichtige Mitteilungen zum Insolvenzverfahren haben, bitten wir Sie diese uns schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
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